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Ratgeber/Erfrierungen

Erfrierungen

Lokale Kälteschäden an Händen, Füßen und Gesicht behandeln

5 Min. Lesezeit
Umweltbedingte Notfälle

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Einleitung

Erfrierungen entstehen durch lokale Kälteschädigung von Gewebe, meist an Fingern, Zehen, Nase und Ohren.

Grade von Erfrierungen

Grad 1: Blässe, Taubheit, nach Erwärmung Rötung und Kribbeln Grad 2: Blasenbildung (mit klarer Flüssigkeit) Grad 3: Blasen mit blutigem Inhalt, Gewebeschädigung Grad 4: Absterben des Gewebes (schwarz), Amputation nötig

Erste Maßnahmen

Leichte Erfrierung (Grad 1): 1. Betroffene Stelle schonend erwärmen 2. Warme (nicht heiße!) Umschläge, körperwarmes Wasserbad (max. 38°C) 3. Bewegung der Finger/Zehen fördern 4. Warme Getränke Schwere Erfrierung (Grad 2-4): 1. Notruf 112 2. Aus der Kälte bringen 3. Betroffene Stelle NICHT erwärmen (Gewebeschädigung) 4. Steril abdecken 5. Ruhigstellen, hochlagern 6. Keine Blasen öffnen 7. Gegen Schmerzen und Unterkühlung behandeln

Wann den Notruf 112 wählen?

Bei Erfrierungen Grad 2-4 (Blasenbildung, schwarze Verfärbung), großflächigen Erfrierungen oder wenn zusätzlich Unterkühlung vorliegt.

Was Sie vermeiden sollten

Reiben Sie erfrorene Stellen nicht (Gewebeschädigung). Erwärmen Sie nicht zu schnell oder mit heißem Wasser. Gehen Sie nicht auf erfrorenen Füßen. Rauchen Sie nicht (verschlechtert Durchblutung). Öffnen Sie keine Blasen.

Haftungsausschluss

Diese Informationen dienen der allgemeinen Information. Erfrierungen ab Grad 2 erfordern ärztliche Behandlung. Auch scheinbar leichte Erfrierungen sollten medizinisch beurteilt werden.

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